Wir setzen uns für die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit ein. Die Schloss Apotheke ist „importfrei“.
Arzneimittel aus dem Ausland in Ihrer Apotheke? Schuld daran trägt die Importquote.
Die Importquote verpflichtet Apotheken in Deutschland Arzneimittel aus dem Ausland zu importieren und bevorzugt an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen abzugeben. Die Importquote wurde vor 20 Jahren nach §13 Abs. 5 im Rahmenvertrag gesetzlich festgelegt und vorgeschrieben. In dem Zuge wurde ebenfalls ein Import-Einsparziel für Apotheken eingeführt. Ziel war, das deutsche Gesundheitssystem und die deutschen Patienten von den stetig steigenden Preisen für Arzneimittel zu entlasten.
Apotheken müssen die 5 Prozent-Quote (Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V) erfüllen, das heißt 5% der von der Apotheke abgegebenen Arzneimittel müssen importiert sein. Hält sich die Apotheke nicht daran, muss sie mit Mehrkosten durch Retaxierungen (Rückbelastungen) der Krankenkassen rechnen.
Fälschungen, unwirksame Arzneimittel und die sozio-ökonomische Verantwortung.
Im Laufe der vergangenen 20 Jahre ist es immer wieder zu Skandalen im Zuge der Arzneimittelimporte gekommen. Die Lieferwege sind in der Regel nicht nachvollziehbar, da beliebig viele Zwischenhändler beteiligt sein können.
Gesundheitsgefährdende Folgen alarmierten das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Deutsche Apothekerschaft. Aber auch die sozio-ökonomischen Gesichtspunkte dürfen an dieser Stelle nicht außer Acht gelassen werden, denn hierbei geht es letztlich nicht nur um die Gesundheit unserer Bevölkerung, sondern auch um die Menschen aus den Herkunftsländern der importierten Arzneimittel. Zum Beispiel kosten Medikamente in Süd- und Osteuropa oft nur die Hälfte. Pharmahändler kaufen sie dort ein und bringen sie über deutsche Apotheken auf unseren Markt. Den Preis für diese „Schnäppchen“ zahlen die Patienten in den Herkunftsländern, weil dort Medikamente häufig nicht mehr lieferbar sind.
Fakt ist, dass wir durch die Importquote Medikamente von den heimischen Märkten abziehen, wo sie dringend benötigt werden.
Auch wurden Tor und Tür für eine Schwemme von Fälschungen auf den Europäischen Markt geöffnet.
Trotz aller Bemühungen, die Importquote bleibt gesetzlich vorgeschrieben.
Der Präsident der BfArM sah im Jahr 2015 genug Anhaltspunkte für ein sofortiges Abschaffen der Importquote. Dem widersprach der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD e.V.) vehement, schließlich seien Einsparungen in Höhe von ca. 240 Mio. Euro pro Jahr ein schlagkräftiges Argument, diese weiterhin aufrechtzuerhalten.
Seit dem Jahr 2018 beschäftigt der Lunapharm Skandal, den das ARD-Magazin „Kontraste“ öffentlich gemacht hatte, die Behörden. Laut Anklage soll die Lunapharm zwischen 2015 und 2018 ein Krebsmedikament über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben haben, obwohl die Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte. Über diesen illegalen Handel wurden Einnahmen in Höhe von 1,1 Millionen Euro erwirtschaftet. Im weiteren Verlauf hatte das Brandenburgische Landesgesundheitsamt Lunapharm Anfang 2019 die Herstellung von Medikamenten und den Handel verboten. Die Brandenburgische Landesgesundheitsministerin musste im Zuge der Ermittlungen zurücktreten, weil das Landesgesundheitsamt trotz frühzeitiger Hinweise nicht eingeschritten sein soll.
Der Gesetzgeber reagierte und verabschiedete 2019 das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“. Lunapharm prozessierte, denn sie sind überzeugt: Ihr Handeln war „vollumfänglich vom Unionsrecht gedeckt“. Bis dato wurden sämtliche Klagen der Lunapharm abgelehnt. Es bleibt abzuwarten, ob Lunapharm den Weg durch weitere Instanzen beschreitet. Zig Verfahren rund um den Vorgang sind noch immer bei den Gerichten anhängig. Das Problem mit dem illegalen Handel von Arzneimitteln ist längst nicht gelöst.
Als Reaktion auf diese Skandale und andere Unzulänglichkeiten in Zusammenhang mit der Import-Quote, taten sich Deutsche Apotheken immer wieder zusammen und stellten Anträge beim Bundesgesundheitsministerium, die die ersatzlose Streichung der Quote forderten. Dies blieb bis heute ohne Erfolg. Die Importquote ist und bleibt gesetzlich vorgeschrieben.
Die Schloss Apotheke verzichtet auf Importe zugunsten der Arzneimittelsicherheit.
Importierte Arzneimittel werden Sie in unseren Apotheken nicht finden.
Mit unserem Verzicht auf importierte Arzneimittel unterstützen wir die Bemühungen der BfArM für die Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Wir haben uns dagegen entschieden und nehmen dafür jährliche Retaxierungen (Rückbelastungen) der Krankenkassen in einer fünfstelligen Summe in Kauf. Zusätzlich verzichten wir auf attraktive Einkaufskonditionen.
Die verlängerte Lieferkette importierter Arzneimittel weist ein enormes Potential an Sicherheitslücken im Ausland auf. Uns fehlt hier gänzlich die Transparenz in der Dokumentation der Lieferkette. Letztlich ist nicht nachzuvollziehen, aus welchem Land und über welche Zwischenhändler die Arzneimittel den Weg bis in unsere Regale gefunden haben. Außerdem ist bei all diesen Schritten eine sachgerechte Lagerung, ein sachgerechter Transport und die durchgängige Kühlung von Kühlartikeln nicht ersichtlich. Unseren Qualitäts-Anforderungen entsprechen diese Arzneimittel nicht.
Letztlich ist die Arzneimittelsicherheit immer auch eine Frage des Bezugsweges.
Wir nehmen unsere Verantwortung, Sie und Ihre Familien mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln zu versorgen sehr ernst.
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